ᐅ Körperverletzung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Inhaltsverzeichnis
Körperverletzung - DefinitionFormen der KörperverletzungAufbau von § 223 StGB1. Objektiver Tatbestand2. Subjektiver Tatbestand3. Rechtswidrigkeit/ SchuldStrafrahmen des § 223 StGBAntrag VerjährungQualifikation der KörperverletzungSchmerzensgeldFAQ zum Thema KörperverletzungWas versteht man unter dem Begriff "Körperverletzung"?Welche Arten von Körperverletzung gibt es?Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Körperverletzung?Was ist der Strafrahmen bei Körperverletzung?Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung und Körperverletzung im Amt?Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung und Notwehr?Was sind die Folgen bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung?Was kann man tun, wenn man Opfer einer Körperverletzung geworden ist?Die Körperverletzung ist ein Straftatbestand aus dem 17. Abschnitt des StGB (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit). Nach § 223 StGB wird, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach § 223 II StGB ist auch der Versuch strafbar.
Körperliche Misshandlung im Sinne der Norm ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung besteht in jedem Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.
Formen der Körperverletzung

Körperverletzung nach § 223 StGB (© Gerhard Seybert/ Fotolia.com)
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB werden gem. § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Diese Tatbestände sind somit relative Antragsdelikte.
§ 224 StGB enthält eine Qualifikation der Körperverletzung. Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, macht sich einer Gefährlichen Körperverletzung schuldig. Weitere Qualifikationstatbestände enthalten die § 225 bis 227 StGB. Ein Strafantrag ist hier nicht erforderlich. Die Qualifikationen werden von Amts wegen verfolgt.
Ist der Täter ein Amtsträger, so macht er sich nach § 340 StGB wegen einer Körperverletzung im Amt strafbar. § 340 I StGB verdrängt § 223 I im Wege der Gesetzeskonkurrenz.
Aufbau von § 223 StGB
1. Objektiver Tatbestand
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist für sich genommen vergleichsweise selten mit Schwierigkeiten behaftet. Von § 223 geschütztes Rechtsgut ist die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit eines anderen Menschen. Tatobjekt ist folglich ein anderer Mensch.
Die Handlung beschreibt § 223 I als körperliche Misshandlung oder Schädigung der Gesundheit. Dabei können sich die Varianten überschneiden.
Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dabei kommt es nicht auf die Schmerzempfing an.
Beispiel: Schlag mit dem Baseballschläger, Bewerfen mit Feuerwerkskörpern etc.
Als Gesundheitsschädigung wird das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften (pathologischen) Zustands verstanden. Oftmals ist als Anhaltspunkt dafür, ob eine ärztlicher Behandlung notwendig ist.
Beispiel: Ein Supermarkt verkauft verdorbene Nahrungsmittel, sodass sich die Kunden daran vergiften, Überdosis von Speisesalz bei Kleinkindern, oder auch ein Faustschlag ins Gesicht, der Behandelt werden muss
2. Subjektiver Tatbestand
Der Täter muss bei der Körperverletzung vorsätzlich handeln. Der Vorsatz umfasst dabei die Handlung und das Bewusstsein, das Wohlbefinden des Körpers oder dessen Unversehrtheit zu beeinträchtigen. Bedingter Vorsatz genügt.
Beispiel: Der T schlägt dem V aus Rache nieder oder der T fährt mit seinem Pkw Passanten um, um schneller voran zu kommen. Allerdings fehlt es am Vorsatz beim Verkehrsunfall, denn grundsätzlich verursacht der Schädigender den Unfall nicht absichtlich bzgl. mit seinem Wollen.
3. Rechtswidrigkeit/ Schuld
Die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung kann ausgeschlossen sein. Dabei gelten die allgemeinen Regeln. Besonders kommt hierbei die Einwilligung des Verletzten in Betracht. Hierbei sind insbesondere die Fälle der Rechtfertigung beim Heileingriff gemeint.
Beispiel: Ein ärztlicher Eingriff bspw. eine Operation, aber auch die Verabreichung suchtbegründender oder- fördernder Medikamente im Rahmen einer Heilbehandlung
Auch ist sehr oft von einer mutmaßlichen (hypothetische) Einwilligung des Opfers auszugehen. Dies ist auch sehr bedeutend im Bereich des Heileingriffes. Fehlt beispielsweise die tatsächliche Einwilligung, weil der Patient nicht befragt werden kann, so kann eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht kommen. Diese haben sich nach den persönlichen Umständen des Opfers zu richten.
Beispiel: P hat einen schwerwiegende Unfall und ist deshalb bewusstlos. Er muss allerdings schleunigst operiert werden, um keine Folgeschäden zu erleiden. Eine tatsächliche Einwilligung ist nicht gegeben. Hingegen ist davon auszugehen, dass bei Bewusstsein des P eine solche abgegeben worden wäre.
Strafrahmen des § 223 StGB
Nach § 223 Absatz 1 StGB wird, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Welche Strafe dabei einem droht, hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab. Wenn jemand keine Vorstrafen hat und die begangene Körperverletzung eher harmlos ist (Beispiel: Backpfeife), kann man als Ersttäter in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen ab. Wenn man jedoch Vorstrafen hat – ggf. sogar schon wegen Körperverletzung – muss man mit einer Bewährungsstrafe rechnen. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass jemand wegen der Begehung einer einfachen Körperverletzung ins Gefängnis muss. Die Gerichte verhängen auch für schlimmere Fälle in der Regel „nur“ Bewährungsstrafen, es sei denn, dass es sich beim Täter um einen Wiederholungstäter bzw. Intensivtäter handelt.
Wenn man wegen einer einfachen Körperverletzung angezeigt wird und später eine Vorladung von der Polizei erhält, sollte man gegenüber der Polizei keine Angaben machen und sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist. Als Beschuldigter ist man nicht verpflichtet gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Nach erfolgter Akteneinsicht wird der Rechtsanwalt mit dem Beschuldigten die Sach- und Rechtslage erörtern und ggf. eine entsprechende Stellungnahme für den Beschuldigten abgeben.
Antrag
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB wird gemäß § 230 StGB – im Übrigen auch die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB - nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Ein solches besondere öffentliche Interesse wird in der Regel bei Tätern bejaht, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Wenn man also nicht vorbestraft ist und der Geschädigte keinen Strafantrag stellt, wird die Tat in der Regel nicht weiter verfolgt.
Bei der einfachen Körperverletzung handelt es sich somit um ein relatives Antragsdelikt.
Verjährung
Die Verjährung der leichten Körperverletzung richtet sich nach § 78 StGB.
Nach § 78 Abs. 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist für eine einfache Körperverletzung 5 Jahre.
Qualifikation der Körperverletzung
§ 224 StGB enthält eine Qualifikation der leichten Körperverletzung.
Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, macht sich einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB schuldig. Weitere Qualifikationstatbestände enthalten die § 225 bis 227 StGB. Ein Strafantrag ist hier nicht erforderlich. Die Qualifikationen werden von Amts wegen verfolgt.
Schmerzensgeld
Als Opfer einer Körperverletzung steht einem ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Das Opfer kann seinen Schmerzensgeldanspruch im laufenden Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend machen, sogenanntes Adhäsionsverfahren. Das bedeutet, dass in der späteren Gerichtsverhandlung der Strafrichter auch über das Schmerzensgeld entscheidet. Die andere Variante wäre die, dass das Opfer in einem separaten Zivilverfahren seine Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter geltend macht. Der Vorteil des Adhäsionsverfahrens wäre die, dass das Opfer schneller zu einer Entscheidung kommt und nicht später noch ein langwieriges Zivilverfahren durchlaufen muss. Es kommt im Übrigen oft vor, dass die Richter dem Täter im Rahmen des Strafverfahrens die Auflage erteilen, dem Opfer ein Schmerzensgeld zu zahlen. Auch deswegen ist es ratsamer, die Schmerzensgeldansprüche zunächst im Strafverfahren geltend zu machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig vom Einzelfall und richtet sich in der Regel nach der Schwere der Verletzungen sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Auch die damit verbundenen Folgen des Vorfalls, Behandlungskosten und Verdienstausfall können dabei berücksichtigt werden.
Anwalts-Tipp für Opfer: Wenn man Opfer einer Körperverletzung geworden ist, sollte man unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten und sich zudem an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird die Schmerzensgeldansprüche ermitteln und dann entweder im Adhäsionsverfahren oder in einem separaten Zivilverfahren gegen den Täter geltend machen. Die Rechtsanwaltskosten des Opfers muss im Übrigen auch der Täter übernehmen (wenn er verurteilt wird).
FAQ zum Thema Körperverletzung
Was versteht man unter dem Begriff "Körperverletzung"?
Körperverletzung ist ein Straftatbestand, der in § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Darunter versteht man die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines anderen Menschen. Die Verletzung kann dabei sowohl physischer als auch psychischer Natur sein.
Welche Arten von Körperverletzung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Körperverletzung, die unterschiedliche Strafen nach sich ziehen können. Dazu zählen:
Leichte Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Körperverletzung?
Der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Körperverletzung liegt in der Schwere der Verletzung und der Absicht des Täters. Eine leichte Körperverletzung liegt vor, wenn die Verletzung geringfügig ist und keine erhebliche Schädigung der Gesundheit des Opfers zur Folge hat. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Verletzung dauerhaft ist, eine erhebliche Schädigung der Gesundheit zur Folge hat oder lebensbedrohlich ist. Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter das Opfer durch die Art der Verletzung oder die Umstände, unter denen die Tat begangen wurde, in Lebensgefahr bringt. Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist das Opfer infolge der Verletzung gestorben.
Was ist der Strafrahmen bei Körperverletzung?
Der Strafrahmen bei Körperverletzung variiert je nach Art und Schwere der Tat. Bei einer leichten Körperverletzung kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Bei einer schweren Körperverletzung kann die Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre betragen. Bei einer gefährlichen Körperverletzung beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre. Bei Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorgesehen, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung und Körperverletzung im Amt?
Körperverletzung im Amt liegt vor, wenn ein Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes eine Person in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt. Im Unterschied zur einfachen Körperverletzung wird hierbei der besondere Schutzzweck des Strafrechts für Amtsträger berührt. Ein solches Verhalten wird als besonders schwerwiegend angesehen und kann daher höhere Strafen nach sich ziehen als eine einfache Körperverletzung. Zudem kann eine solche Tat auch disziplinarrechtliche Konsequenzen für den Amtsträger haben.
Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung und Notwehr?
Körperverletzung und Notwehr sind zwei unterschiedliche Konzepte im Strafrecht. Körperverletzung ist eine Straftat, die das Ziel hat, die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen zu verletzen. Notwehr hingegen ist ein Rechtfertigungsgrund, der es einer Person erlaubt, eine körperliche Attacke abzuwehren, wenn dadurch die eigene körperliche Unversehrtheit oder die eines anderen bedroht wird. Notwehr ist in § 32 des Strafgesetzbuches geregelt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Was sind die Folgen bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung?
Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung kann der Täter mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Neben einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann auch eine Schadensersatzforderung des Opfers auf den Täter zukommen. Zudem kann eine Verurteilung zu strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen, etwa wenn der Täter ein Amt innehat. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung kann sich auch negativ auf das Führungszeugnis und damit auf die berufliche Karriere auswirken.
Was kann man tun, wenn man Opfer einer Körperverletzung geworden ist?
Wenn man Opfer einer Körperverletzung geworden ist, sollte man umgehend die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Zudem sollte man einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen. Wenn der Täter bekannt ist, kann man auch zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten, um Schadensersatz zu fordern. Es ist zudem ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der einem bei der rechtlichen Durchsetzung der eigenen Interessen hilft.
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